Wo ist Swapfiets for Business verfügbar?
Von Amsterdam nach München. Von Antwerpen nach Kopenhagen. Sie können sich in jeder Stadt in der Swapfiets verfügbar ist, für Swapfiets for Business anmelden.
Wie viele Fahrräder muss ich abnehmen?
Swapfiets for Business ist ab einem Fahrrad erhältlich.
Was ist die Mindestvertragsdauer für Swapfiets for Business?
Sie können Mitarbeiterfahrräder jederzeit stornieren, es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das ist sehr praktisch, wenn jemand plötzlich das Unternehmen verlässt. Nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten, können Fuhrparkfahrräder und Lieferdiensträder monatlich gekündigt werden.
Ist Swapfiets for Business auch als Tages-/Wochenmiete möglich?
Nein, das ist leider nicht möglich, auch wenn Sie für die Mindestvertragslaufzeit bezahlen. Swapfiets ist ein Fahrrad im Abonnement, kein Fahrradverleih.
Was mache ich, wenn ein Fahrrad kaputt ist?
Rufen Sie an, mailen Sie oder schreiben Sie eine WhatsApp Nachricht an den Swapdesk und wir kommen zu Ihnen, um Ihr Fahrrad zu reparieren oder gegen ein funktionierendes Fahrrad zu "swappen". Für ein Mitarbeiterfahrrad können Mitarbeiter einen Termin direkt über die Swapfiets-App vereinbaren. Sie können auch im Swapfiets Store vorbeischauen.
Was passiert, wenn ein Fahrrad gestohlen wird?
Dann stellen wir Ihnen ein neues Fahrrad zur Verfügung und melden gemeinsam den Diebstahl. Das Unternehmen oder der Mitarbeiter muss eine Selbstbeteiligung entrichten. Das sind 60 € für das Deluxe 7-Modell und 220 € für das Power 7, wenn das Fahrrad mit beiden Schlössern gesichert war. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Warum sind Hotelfahrräder teurer?
Da diese Fahrräder von Hotelgästen genutzt werden, ist mehr Service und Wartung erforderlich.
Kann ich zwei Schlüssel pro Fahrrad erhalten?
Das ist leider nicht möglich. Hat jemand einen Schlüssel verloren? Dann bringen wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen Ersatzschlüssel.
Wie kann ich Swapfiets for Business für Steuerzwecke am besten nutzen?
Im Januar 2020 ist in Deutschland eine neue Regelung in Kraft getreten, die Dienstfahrräder für Arbeitnehmer noch stärker begünstigt.
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrrad für die private Nutzung, welche auch den Weg zwischen Zuhause und Arbeitsplatz einschließt, zur Verfügung, muss dieses nicht mehr versteuert werden. Vorausgesetzt das Fahrrad wird nicht mit dem Regelgehalt des Angestellten verrechnet, sondern als Sonderleistung vom Arbeitgeber angeboten.
Zahlt der Arbeitnehmer die Kosten für sein Fahrrad direkt von seinem Gehalt, werden nun nur noch 0,25% des Marktwertes versteuert.
Firmenräder senken die Sozialausgaben für den Arbeitnehmer und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Gibt es noch zusätzliche Kosten?
Im Allgemeinen gibt es keine zusätzlichen Kosten, jedoch haben wir das Recht, auf Grundlage des Umfangs und der Dauer des Vertrages, (zusätzliche) Transportkosten zu berechnen.